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Allgemeine Geschäftsbedingungen der uptodate sustainable solutions GmbH

Stand: Mai 2026

a) Nachhaltigkeits-Kompass


 

Präambel

Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit dem „Nachhaltigkeitskompass“ Unternehmen die Chance auf Basis einer unkomplizierten  Prüfung eine Indikation zu erhalten, wo diese im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt & Mensch stehen. Die Unternehmen können mithilfe eines Fragebogens einen Test durchführen und erhalten anschließend eine Auswertung incl. Scoring und Benchmarking. 

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.uptodate.de den Test durchgeführt hat und nun die Ergebnisse erhalten möchte, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Auswertung des Fragebogens durch uptodate für das Unternehmen. Der Fragebogen wird von uptodate auf www.uptodate.de zur Nutzung bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage Leistungsübersicht, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.

 

§ 3 Leistungserbringung

uptodate wird die in der Anlage Leistungsübersicht näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen.

 

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber uptodate ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen und diese - auf Verlangen - durch Urkunden zu belegen. Das Unternehmen haftet für die gemachten Angaben nach den gesetzlichen Regelungen.

 

§ 5 Vergütung

uptodate erhält für die Bereitstellung und Auswertung des Tests eine Vergütung von xxx EUR. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und sofort nach Rechnungstellung fällig.

 

§ 6 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag endet mit erfolgreicher Übermittlung des Ergebnisses an das Unternehmen.

 

§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte

  1. uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Test sowie dem Ergebnis. uptodate räumt dem Unternehmen ein auf die Dauer der Durchführung beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dem Unternehmen ist es nicht gestattet, den Test oder Teile davon oder das Ergebnis zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen oder zu vermarkten; den Test oder Teile davon oder das Ergebnis zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder auf andere Weise auf eine von Menschen lesbare Form zu reduzieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig; auf den Test sowie Teile sowie das Ergebnis davon zuzugreifen, um ein mit dem Test sowie dem Ergebnis konkurrierendes Produkt zu entwickeln; oder den Test oder das Ergebnis zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Uptodate steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er den Test oder das Ergebnis herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.

  2. Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.  Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.

 

§ 8 Geheimhaltung 

Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden sowie den Test- und das Ergebnis (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die 

a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,

b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder

c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.

Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 8 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegen.

 

§ 9 Datenschutz

uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

 

§ 10 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.

 

§ 11 Haftung

uptodate haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.

§ 12 Vertragsübernahme (Wechsel des Vertragspartners)
Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

Anlagenverzeichnis:

Anlage: Leistungsübersicht

 

Leistungsübersicht der Überprüfung des Selbsttests:

  • Auswertung der Angaben zu Einordnung in das Rating

  • Empfehlungen auf Basis der Einordnung

b) Nachhaltigkeits-Bootcamp

 

Präambel
Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) führt mit ihrem „Nachhaltigkeits-Bootcamp“ Teilnehmende in acht Wochen durch einen maßgeschneiderten Prozess, um deren jeweilige Unternehmen bei der Erreichung einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Unternehmung zu unterstützen. Das uptodate Expertenteam setzt dabei auf bewährte Methoden, um die ESG-Aspekte - Umwelt, Soziales und Governance - zu optimieren.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen denjenigen Teilnehmenden (fortan nur „Teilnehmende“), die auf www.uptodate.de/nachhaltigkeits-bootcamp das Nachhaltigkeits-Bootcamp buchen, und uptodate (uptodate und Teilnehmende zusammen nachfolgend „Parteien“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Fassung (derzeit „AGB 01/24“). Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Nachhaltigkeits-Bootcamps durch uptodate mit dem Teilnehmenden. Das Nachhaltigkeits-Bootcamp umfasst folgende Leistungen:
Grundlagen & Status quo - Wir gehen auf die Grundlagen und Standards ein (ESRS, DNK etc.). Zusätzlich stellen wir ein Template zur Erhebung einer Status-Quo-Analyse inkl. Ergebnisdarstellung bereit. 
Wesentlichkeit & Daten -  Bereitstellung eines Templates zur Erarbeitung einer Wesentlichkeitsanalyse inkl. Informationen der Stakeholder. Zudem identifizieren wir relevante Datenquellen, wie z. B. Heizkosten und Stromverträge.
Ziele setzen - Bereitstellung der Methoden, um Zielsetzungen auf Basis der Ergebnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse zu definieren.
Gap-Analyse & Maßnahmen - Bereitstellung der Methoden, um eine Gap-Analyse zu erstellen.
Umsetzung & Tracking - Let's do it! Wir begleiten Sie fachlich in der Umsetzung, um sicherzustellen, dass die Theorie anwendbar ist – und unterstützen ein einfaches Tracking der Maßnahmen.
Individuelle Vertiefung - Parallel zur Umsetzung vertiefen wir relevante Themen nach Bedarf der Gruppe.

§ 3 Vergütung
uptodate erhält für die Durchführung des Nachhaltigkeits-Bootcamp eine Vergütung von 1.750,00 EUR pro Teilnehmenden. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und vierzehn Tage nach Rechnungsstellung fällig, welche vor dem Bootcamp erfolgt.

§ 4 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag beginnt nach Buchung des Nachhaltigkeits-Bootcamps auf www.uptodate.de/nachhaltigkeits-bootcamp, nach Zustimmung zu diesen AGB. Der Vertrag endet acht Wochen nach Beginn des Bootcamps.

§ 5 Nutzungs- und Schutzrechte
uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Nachhaltigkeits-Bootcamp. uptodate räumt dem Teilnehmenden ein auf die Dauer der Durchführung beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dem Teilnehmenden ist es nicht gestattet, das Nachhaltigkeits-Bootcamp oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen oder zu vermarkten. uptodate steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen sie das Nachhaltigkeits-Bootcamp herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.
Die Teilnehmenden räumen uptodate jeweils ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.  Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.

§ 6 Geheimhaltung 
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder von anderen Teilnehmenden erhalten haben (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), insbesondere auch die Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Bootcamps, unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die 
zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei oder von anderen Teilnehmenden und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei oder von anderen Teilnehmenden selbständig entwickelt hat.
Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen entsprechende Geheimhaltungspflichten auferlegen.

§ 7 Datenschutz
uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der Teilnehmenden  ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

§ 8 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.

§ 9 Haftung
Die uptodate haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung die Teilnehmenden typischerweise vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen. uptodate haftet auch nicht dafür, dass die Unternehmen der Teilnehmenden nach Abschluss des Nachhaltigkeits-Bootcamps nachhaltig sind.

 

§ 10 Vertragsübernahme (Wechsel des Vertragspartners)
Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

c) Nachhaltigkeits-Strategie

 

Präambel
Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit der “Nachhaltigkeitsstrategie“ Unternehmen die Chance auf Basis eines unkomplizierten Fragebogens ein Strategiedokument zu bekommen, welches ihnen - basierend auf ihren Eingaben - folgende Ergebnisse liefert: Die Strategie, bestehend aus Teilen wie Vision und Mission bzgl. Nachhaltigkeit, wesentliche Handlungsfelder sowie Details pro Handlungsfeld.


§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.uptodate.de/nachhaltigkeitsstrategie den Fragebogen ausfüllen möchte, um anschließend  das Strategiedokument zu erhalten, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Auswertung des Fragebogens sowie die darauf basierende Erstellung des Nachhaltigkeitsstrategie-Dokuments durch uptodate für das Unternehmen. Der Fragebogen wird von uptodate auf www.uptodate.de/nachhaltigkeitsstrategie zur Nutzung bereitgestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage „Leistungsübersicht“, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.


§ 3 Leistungserbringung
uptodate wird die in der Anlage „Leistungsübersicht“ näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich, gegenüber uptodate ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen. Das Unternehmen haftet für die gemachten Angaben nach den gesetzlichen Regelungen.
 

§ 5 Vergütung
uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Nachhaltigkeitsstrategie-Dokuments eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Anlage „Vergütung“.

 

§ 6 Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag endet mit erfolgreicher Übermittlung des Nachhaltigkeitsstrategie-Dokuments an das Unternehmen.
 

§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte
uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Fragebogen, dem Strategie-Dokument sowie der darin enthalten Strategie. uptodate räumt dem Unternehmen ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, örtlich und  zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Strategie-Dokument sowie der darin enthalten Strategie ein.
Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.  Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.

 

§ 8 Geheimhaltung 
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die 
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.
Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 8 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegen.

 

§ 9 Datenschutz
uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

 

§ 10 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.


§ 11 Haftung
uptodate haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.

 

§ 12 Vertragsübernahme (Wechsel des Vertragspartners)
Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine
Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.


Anlagenverzeichnis:

  • Leistungsübersicht

  • Vergütung

  • Anlage: Leistungsübersicht

  • Automatisierte Auswertung der Angaben aus dem Fragebogen

  • Überführung der gemachten Angaben in eine Nachhaltigkeitsstrategie

  • Das Strategiedokument besteht aus:

  • Executive Summary

  • Bedeutung von ESG für Ihre Branche

  • Nachhaltigkeits-Leitsätze

  • Vision und Mission bzgl. Nachhaltigkeit

  • Wesentliche Handlungsfelder

  • Details pro Handlungsfeld: Status Quo, Ziele + Maßnahmen

  • Priorisierung der Handlungsfelder


Anlage: Vergütung
uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Nachhaltigkeitsstrategie-Dokuments eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist der Preisliste unter www.uptodate.de/nachhaltigkeit-kmu zu entnehmen. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und sofort nach Rechnungsstellung fällig.

d) Wettbewerbsvergleich

 

Präambel

Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit dem “Nachhaltigkeits-Benchmarking“ Unternehmen die Chance, ihre aktuellen Tätigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit (in den 3 Säulen, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) mit Unternehmen mit ähnlicher Mitarbeiterzahl und in derselben Industrie zu vergleichen. Unternehmen können somit einschätzen, in welchen Bereichen rund um Nachhaltigkeit sie besser oder schlechter abschneiden als Vergleichsfirmen. 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das auf www.uptodate.de/benchmarking den Fragebogen ausfüllen möchte, um anschließend das Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokument zu erhalten, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Auswertung des Fragebogens sowie die Erstellung des Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokuments auf der Grundlage des Fragebogens durch uptodate für das Unternehmen. Der Fragebogen wird von uptodate auf www.uptodate.de/benchmarking zur Nutzung bereitgestellt. Das Dokument zum Nachhaltigkeits-Benchmarking wird von uptodate erstellt und dem Käufer zur Verfügung gestellt. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Anlage „Leistungsübersicht“, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.

 

§ 3 Leistungserbringung

uptodate wird die in der Anlage „Leistungsübersicht“ näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen.

 

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber uptodate ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen. Das Unternehmen haftet für die gemachten Angaben nach den gesetzlichen Regelungen.

 

§ 5 Vergütung

uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Dokumentes zum Nachhaltigkeits-Benchmarking eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Anlage „Vergütung“. 

§ 6 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag endet mit erfolgreicher Übermittlung des Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokumentes an das Unternehmen.

 

§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte

  1. uptodate ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem Fragebogen und dem Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokument. uptodate räumt dem Unternehmen ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokument ein.

  2. Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages übermittelten nicht personenbezogenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen ein. Im Rahmen dessen darf uptodate diese Daten speichern, vervielfältigen, bearbeiten und mit den Daten von anderen Unternehmen verknüpfen. Soweit Bestandteile dieser Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.  Als Urheber werden die Rechte an den zu erstellenden Datenbanken uptodate zustehen.

 

§ 8 Geheimhaltung 

Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die 

a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,

b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder

c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.

Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 8 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegen.

 

§ 9 Datenschutz

uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

 

§ 10 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.

 

§ 11 Haftung

uptodate haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.

§ 12 Vertragsübernahme (Wechsel des Vertragspartners)
Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH(Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

 

Anlagenverzeichnis:

- Leistungsübersicht

- Vergütung

Anlage: Leistungsübersicht

  • Einordnung der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens im Vergleich zu einer passenden Vergleichsgruppe

  • Erkennen von Stärken und Schwächen der Nachhaltigkeitsaktivitäten im Vergleich zur Vergleichsgruppe

Anlage: Vergütung

uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Nachhaltigkeits-Benchmarking -Dokumentes eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist der Preisliste unter www.uptodate.de/benchmarking zu entnehmen. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und sofort nach Rechnungsstellung fällig. Falls das Unternehmen vom Nachhaltigkeits-Benchmarking Dokument nicht überzeugt ist, erstattet uptodate die Vergütung. Dies muss durch das Unternehmen spätestens 14 Tage nach Zugang des Dokumentes in Textform angezeigt werden.

e) VSME

 

Präambel

Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit der Dienstleistung „Nachhaltigkeitsbericht nach VSME“ kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht gemäß dem EU-Standard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) zu erstellen. Der Bericht unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent zu kommunizieren und gegenüber Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Investoren und Kunden darzulegen.​


§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Unternehmen“), das über die Webseite www.uptodate.de/vsme die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes VSME beauftragt gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem VSME-Standard. Dies umfasst die Bereitstellung eines digitalen Datenerfassungstools, eine persönliche Einführung durch eine:n Nachhaltigkeitsexpert:in, die eigenständige Datenerfassung durch das Unternehmen, eine Prüfung der Daten durch uptodate sowie die Erstellung des finalen Berichts. Die genaue Leistungsbeschreibung ist der Anlage „Leistungsübersicht“ zu entnehmen.


§ 3 Leistungserbringung
uptodate wird die in der Anlage „Leistungsübersicht“ näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen.

 

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich, gegenüber uptodate ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen. Das Unternehmen haftet für die gemachten Angaben nach den gesetzlichen Regelungen.

 

§ 5 Vergütung

uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Nachhaltigkeitsberichts eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Anlage „Vergütung“.

 

§ 6 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag endet mit erfolgreicher Übermittlung des Nachhaltigkeitsberichts an das Unternehmen.
 

§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte

uptodate ist Inhaber sämtlicher Rechte an den bereitgestellten Tools. uptodate räumt dem Unternehmen ein einfaches, nicht-übertragbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Bericht ein.​

Das Unternehmen räumt uptodate ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der übermittelten, nicht-personenbezogenen Daten zu Analyse- und Entwicklungszwecken ein. Dies umfasst auch etwaig bestehende Immaterialgüterrechte.

 

§ 8 Geheimhaltung
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet wurden (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.
Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. 

Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von uptodate. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 8 hat uptodate durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. uptodate verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist. uptodate gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. uptodate wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten auferlegen.

 

§ 9 Datenschutz
uptodate weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Unternehmens bzw. der für diesen handelnden natürlichen Personen ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden.

 

§ 10 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.


§ 11 Haftung
uptodate haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.

 

§ 12 Vertragsübernahme (Wechsel des Vertragspartners)
Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.


Anlagenverzeichnis:

  • Leistungsübersicht

  • Vergütung

Anlage: Leistungsübersicht

  • Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts 

  • Gemäß EU-Nachhaltigkeitsbericht Standard für KMU (VSME) - veröffentlicht am 17.12.2024

  • Alle Inhalte (Basis und Comprehensive Modul)

  • Zusätzlich: Integration von Texten zu Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens, sofern diese durch Unternehmen bereitgestellt werden.

  • Bereitstellungsleistungen durch Auftraggeber

    • Details der Geschäftstätigkeit im Rahmen eines Gesprächs zur Erstellung der Datenpunktliste

    • Zu berichtende Datenpunkte

    • Optional: Texte zu Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens


Anlage: Vergütung
uptodate erhält für die Erstellung und Bereitstellung des Nachhaltikgeitsberichts-Dokuments eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist der Preisliste unter uptodate.de/vsme zu entnehmen. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und sofort nach Rechnungsstellung fällig.

f) Zertifizierungs-Assistent

 

Präambel

Die uptodate sustainable solutions GmbH (nachfolgend „uptodate“) bietet mit dem „Zertifizierungs-Assistenten“ ein digitales Tool zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Bearbeitung und Auswertung von Nachhaltigkeits-, Umwelt- und ähnlichen Zertifizierungsprozessen. Das Tool unterstützt insbesondere bei der strukturierten Erfassung von Informationen, der Sammlung von Dokumenten und Foto-Nachweisen, der Verwaltung offener Aufgaben sowie der KI-gestützten Analyse und Aufbereitung bereitgestellter Inhalte.

Der Zertifizierungs-Assistent kann sowohl durch Unternehmen für eigene Zertifizierungsprojekte als auch durch externe Berater zur Betreuung eigener Kundenprojekte genutzt werden.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner (fortan „Kunde“) und uptodate im Zusammenhang mit der Nutzung des Zertifizierungs-Assistenten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, uptodate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Kunde im Sinne dieses Abschnitts ist der jeweilige Vertragspartner von uptodate. Dies kann insbesondere ein Unternehmen sein, das den Zertifizierungs-Assistenten für eigene Zertifizierungsprojekte nutzt, oder ein externer Berater, der den Zertifizierungs-Assistenten zur Betreuung eigener Kundenprojekte nutzt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des Zertifizierungs-Assistenten als digitales Tool zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Zertifizierungsprozessen.

Der Zertifizierungs-Assistent ermöglicht insbesondere:

  • die strukturierte Erfassung von Informationen und Antworten,

  • den Upload von Dokumenten, Bildern und sonstigen Nachweisen,

  • die Verwaltung offener Aufgaben und Bearbeitungsstände,

  • die KI-gestützte Analyse und Strukturierung bereitgestellter Inhalte,

  • die Erstellung von Zusammenfassungen, Empfehlungen, Hinweisen und Dokumentenentwürfen,

  • sowie den Zugriff durch berechtigte Nutzer und Projektbeteiligte.

Die konkrete Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung.

 

§ 3 Projektmodelle und Auftraggeberrolle

Der Zertifizierungs-Assistent kann in unterschiedlichen Projektmodellen genutzt werden:

a) Beratermodell:
Ein externer Berater beauftragt uptodate und nutzt den Zertifizierungs-Assistenten zur Betreuung von Kundenprojekten, insbesondere für von ihm betreute Hotels oder sonstige Unternehmen. In diesem Fall ist der Berater Vertragspartner von uptodate. Die vom Berater benannten Hotels, Unternehmen und Nutzer gelten als vom Berater autorisierte Projektbeteiligte.

b) Direktmodell:
Ein Unternehmen, insbesondere ein Hotel, beauftragt uptodate direkt und nutzt den Zertifizierungs-Assistenten für eigene Zertifizierungsprojekte. In diesem Fall ist das Unternehmen Vertragspartner von uptodate.

Pro Projekt wird festgelegt, welches Projektmodell Anwendung findet. Pro Projekt gibt es grundsätzlich einen Auftraggeber.

§ 4 Leistungserbringung

uptodate wird die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbringen. uptodate ist berechtigt, zur Leistungserbringung technische Dienstleister und Erfüllungsgehilfen einzusetzen, insbesondere für Hosting, Speicherung, Authentifizierung, Systembetrieb, E-Mail-Versand, Analyse und KI-gestützte Verarbeitung.

Soweit hierbei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe des geltenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß § 11.

 

§ 5 Mitwirkungsleistungen und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der im Zertifizierungs-Assistenten bereitgestellten Informationen, Dokumente, Fotos, Kommentare und sonstigen Inhalte.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung, Nutzung und Verarbeitung der jeweiligen Inhalte berechtigt ist und durch die Bereitstellung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen, soweit erforderlich, angemessen informiert werden.

Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, sollen nur bereitgestellt werden, wenn dies für das jeweilige Projekt zwingend erforderlich und rechtlich zulässig ist.

 

§ 6 Nutzer, Projektbeteiligte und Zugriffsrechte

Der Kunde kann im Rahmen des Zertifizierungs-Assistenten Nutzer und Projektbeteiligte benennen oder freigeben. Dazu können insbesondere Mitarbeitende des Kunden, Mitarbeitende betreuter Unternehmen, Hotels, externe Berater oder sonstige an dem jeweiligen Zertifizierungsprojekt beteiligte Personen gehören.

Die vom Kunden benannten oder freigegebenen Nutzer erhalten Zugriff auf das jeweilige Projekt und die dort hinterlegten Inhalte, soweit dies für die Projektbearbeitung erforderlich ist. Hierzu können insbesondere Angaben, Dokumente, Fotos, Kommentare, Aufgaben, Auswertungsergebnisse und KI-generierte Inhalte gehören.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm benannten oder freigegebenen Nutzer zur Einsichtnahme und Nutzung der Projektinhalte berechtigt sind. uptodate stellt hierfür lediglich die technische Zugriffsmöglichkeit bereit.

uptodate ist berechtigt, Nutzerzugänge zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, Sicherheitsrisiken oder eine Verletzung dieser Bedingungen bestehen.

 

§ 7 KI-gestützte Funktionen

uptodate kann im Rahmen des Zertifizierungs-Assistenten KI-gestützte Funktionen einsetzen, insbesondere zur Analyse, Strukturierung und Auswertung bereitgestellter Informationen, Dokumente und Fotos sowie zur Erstellung von Zusammenfassungen, Empfehlungen, Hinweisen oder Dokumentenentwürfen.

KI-generierte Inhalte dienen der Unterstützung der Projektbearbeitung und stellen keine verbindliche rechtliche, technische oder zertifizierungsverbindliche Bewertung dar. Sie sind vor einer externen Verwendung fachlich zu prüfen.

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über das Bestehen einer Zertifizierung oder die Erfüllung einzelner Zertifizierungskriterien erfolgt nicht.

 

§ 8 Kein Zertifizierungserfolg

uptodate schuldet keinen bestimmten Zertifizierungserfolg und keine Vergabe eines Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder sonstigen Zertifikats.

Die Entscheidung über die Vergabe eines Zertifikats liegt ausschließlich bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle oder prüfenden Institution.

uptodate übernimmt keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Informationen, Dokumente, Fotos, Empfehlungen oder Entwürfe für eine erfolgreiche Zertifizierung ausreichend sind, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

 

§ 9 Vergütung

uptodate erhält für die Bereitstellung und Nutzung des Zertifizierungs-Assistenten sowie ggf. für ergänzende Beratungs-, Auswertungs- oder Unterstützungsleistungen eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig.

 

§ 10 Nutzungs- und Schutzrechte

uptodate ist Inhaberin sämtlicher Rechte an dem Zertifizierungs-Assistenten, der zugrunde liegenden Systematik, den Templates, Auswertungslogiken, Benutzeroberflächen, Datenstrukturen und sonstigen von uptodate bereitgestellten Inhalten.

uptodate räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, den Zertifizierungs-Assistenten im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Kunde räumt uptodate das Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

uptodate darf nicht-personenbezogene, anonymisierte oder aggregierte Daten zur Analyse, Verbesserung und Weiterentwicklung eigener Produkte und Dienstleistungen nutzen. Eine Nutzung personenbezogener Daten zu diesen Zwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht oder die Daten zuvor anonymisiert wurden.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Zertifizierungs-Assistenten oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen, zu vermarkten, zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder auf sonstige Weise auf eine von Menschen lesbare Form zurückzuführen, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist.

 

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

uptodate verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Zertifizierungs-Assistenten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzhinweise von uptodate.

Soweit uptodate im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der hier abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen als Bestandteil des Vertrages.

Mit Abschluss des Vertrages bzw. mit Buchung oder Nutzung des Zertifizierungs-Assistenten erkennt der Kunde den Auftragsverarbeitungsvertrag in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung an.

 

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet wurden oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten.

Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Projektinhalte, hochgeladene Dokumente, Fotos, Kommentare, Auswertungsergebnisse, KI-generierte Inhalte, Zugangsdaten, technische Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Parteien.

Die Parteien werden vertrauliche Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr selbständig ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Löschung

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, endet der Vertrag mit Abschluss des jeweiligen Projekts bzw. mit Bereitstellung der vereinbarten Auswertung oder Leistung.

Projektbezogene Inhalte, insbesondere hochgeladene Dokumente, Fotos, Kommentare und daraus abgeleitete projektbezogene Inhalte, werden nach Projektabschluss gemäß der vereinbarten Löschfrist gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen einer längeren Speicherung entgegenstehen.

§ 14 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.

§ 15 Haftung

uptodate haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung uptodates für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Im Übrigen haftet uptodate – außer in den vorstehenden Fällen – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.

§ 16 Vertragsübernahme

Die uptodate ist berechtigt, den Vertrag an die uptodate sustainable solutions GmbH (Schlierseestraße 30, 81539 München) zu übertragen, so dass diese in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die uptodate wird im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung ihren Geschäftsbetrieb auf die uptodate sustainable solutions GmbH übertragen, hierfür ist auch eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich.

 

§ 17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

Anlagenverzeichnis

  • Leistungsübersicht

  • Vergütung

  • Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich Anlagen

 

Anlage: Leistungsübersicht

Die Leistungen des Zertifizierungs-Assistenten können insbesondere umfassen:

  • Bereitstellung eines digitalen Tools zur strukturierten Erfassung von Informationen, Dokumenten und Foto-Nachweisen

  • Einrichtung und Verwaltung von Projekten und Nutzerzugängen

  • strukturierte Abbildung von Zertifizierungskriterien und Kategorien

  • Dokumenten-Upload und Aufgabenverwaltung

  • Erfassung von Bearbeitungsständen und offenen Punkten

  • KI-gestützte Analyse und Strukturierung bereitgestellter Inhalte

  • Erstellung von Zusammenfassungen, Empfehlungen, Hinweisen oder Dokumentenentwürfen

  • Auswertung bereitgestellter Angaben und Nachweise

  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Zertifizierungsunterlagen

  • optional: fachliche Begleitung durch uptodate oder eingebundene Projektbeteiligte

 

Anlage: Vergütung

uptodate erhält für die Bereitstellung und Nutzung des Zertifizierungs-Assistenten sowie ggf. ergänzende Beratungs-, Auswertungs- oder Unterstützungsleistungen eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uptodate zu zahlen und, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig.

Unsere Adresse

uptodate sustainable solutions GmbH
Schlierseestr. 30

81539 München

Telefon: +49 89 20006748

E-Mail: kontakt@uptodate.de

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