Auch auf Gesetzesebene gewinnt Nachhaltigkeit für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Neue Beschlüsse und Auflagen stellen viele Unternehmen jedoch vor teils große Herausforderungen. Dazu gehören auch Nachhaltigkeitsberichterstattungen, zu deren Anfertigung bestimmte Unternehmen nun verpflichtet werden. Im Earnest Blog erfahren Sie, was es mit den neuen EU-Richtlinien der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) auf sich hat und was das für Ihr Unternehmen bedeuten kann.
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine seit dem 05. Januar 2023 in allen EU-Staaten gültige Richtlinie. Diese erweitert das bereits seit 2014 geltende CSR-RUG (Richtlinienumsetzungsgesetz) der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) um ein entsprechendes CSR-RUG II Gesetz, das innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - in ein nationales Gesetz überführt werden muss.. Bestimmte Unternehmen werden hierbei dazu verpflichtet, Informationen in Form eines Nachhaltigkeitsberichts über ihre Geschäftstätigkeiten zu veröffentlichen.
Weiterhin sollen die Nachhaltigkeitsberichte – ähnlich wie Finanzberichterstattungen – durch externe Kommissionen geprüft werden. Damit wird erreicht, dass erstmals einheitliche und verpflichtende Berichtstandards auf EU-weit geltendem Raum etabliert werden.
Wen betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Ob ein Unternehmen von der CSRD betroffen ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders im Vergleich zu den zuvor geltenden NFRD hat sich der Kreis der betroffenen Unternehmen von ca. 11.600 Unternehmen auf 49.000 deutlich erweitert. Während die Regelungen zuvor vor allem für Unternehmen von öffentlichem Interesse relevant waren, gilt die neue Verordnung der CSRD grundsätzlich nun auch für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen
eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen
mehr als 50 Millionen Euro Umsatz generieren
Zudem fallen börsennotierte Unternehmen, firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen sowie kleine und nicht komplexe Kreditinsitute darunter. Ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen mit mindesten zwei der folgenden Merkmale am Bilanzstichtag:
eine Bilanzsumme von maximal 450.000€
maximaler Nettoumsatzerlös von 900.000€
durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: maximal 10 Personen
Tochterunternehmen, die einem größeren Mutterkonzern unterstellt sind, sind von der CSRD nicht betroffen, sofern der Bericht des Mutterunternehmens bereits auf Konzernebene stattfindet.
Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
Das Ziel der CSRD besteht darin, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen rund um das Thema Nachhaltigkeit deutlich zu erhöhen und zu festigen. Unternehmen, die nach CSRD zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sollten dies daher ernst nehmen, da bei Verstößen je nach Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von mehreren Millionen Euro anfallen können. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit wird daher für betroffene Unternehmen zukünftig unumgänglich werden.
Auf welche Inhalte kommt es in einem Nachhaltigkeitsbericht an?
Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden im Juli 2023 ein erstes Set an einheitlichen Berichtsstandards veröffentlicht. Dennoch muss stets berücksichtigt werden, dass die relevanten Inhalte stark von den Konzepten bzw. Branchen der jeweiligen Unternehmen abhängig sind. Generell haben jedoch Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen Priorität. Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie und sollen sowohl den aktuellen Geschäftsalltag transparent machen sowie Einblicke auf zukünftige Ausrichtungen Ihres Unternehmens geben. So sollten Sie nicht nur darüber berichten, welche Maßnahmen aktuell getroffen werden, sondern auch erläutern, an welchen Punkten noch Optimierungsbedarf besteht.
Neben den genannten Inhalten bieten auch die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen ausgearbeitet wurden, besonders für die Berichterstattung auf freiwilliger Basis relevante Ansätze, die in Nachhaltigkeitsberichten aufgegriffen werden können. Auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet eine gute Anlaufstelle, um Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Dieser plant zudem eine Anpassung der ESRS, um die Berichtspflicht abdecken zu können.
Fazit
Nachhaltigkeit nimmt in vielerlei Aspekten des Alltags eine immer wichtigere Rolle ein. Dies wird auch an strengen Gesetzesgrundlagen, die immer mehr von Unternehmen abverlangen, deutlich. Nachhaltigkeitsberichte helfen jedoch dabei, die Arbeitsweise von Unternehmen transparent und umweltbewusster zu gestalten. Indem Sie auch außerhalb rechtlicher Vorgaben Nachhaltigkeit als zentralen Bestandteil Ihrer Unternehmensphilosophie festigen, legen Sie eine wichtige Grundlage für freiwillige sowie verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.
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