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Freiwillig Bericht erstatten lohnt sich – alles über den EU-Standard (VSME) inkl. Omnibus-Update

Aktualisiert: 29. Sept.

Menschen in einem Büro

Von den gesetzlichen Nachhaltigkeits-Berichtsstandards wie der CSRD sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitestgehend ausgenommen. Trotzdem müssen auch sie sich häufig damit auseinandersetzen: Immer mehr Investoren, Geschäftspartner und andere Stakeholder fordern von Unternehmen Transparenz. Damit sie den verschiedenen Anfragen besser gerecht werden können, soll es nun einheitliche Richtlinien geben. Im Auftrag der EU wurde dafür ein freiwilliger Berichtsstandard für KMU, der Voluntary Reporting Standard for SME (VSME), entwickelt. Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission ihre Empfehlung für den VSME ausgesprochen. In Zukunft sollen KMU ihren Nachhaltigkeitsbericht also entsprechend diesen Standards erstellen.


Wie genau dieser aussieht und welche Vorteile er für Unternehmen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.



Was ist der VSME? 

Am 17. Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den neuen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht. Den Voluntary reporting standard for SMEs (VSME). Er richtet sich an freiwillig berichtende KMU. Seine Anforderungen sind angepasst an die Unternehmensgröße und der Berichtsumfang variabel. Der erste Entwurf wurde im Januar 2024 veröffentlicht. Der Entwurf stand bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. In diesem Rahmen konnten die betroffenen KMU, aber auch große Unternehmen und Geschäftspartner, für die die Nachhaltigkeitsinformationen der KMU relevant sind, die Entwürfe kommentieren. Ihre Rückmeldungen wurden gesichtet und eingearbeitet, sodass der Standard im Dezember 2024 veröffentlicht werden konnte. Am 30. Juli unterstrich die EU-Kommission mit Ihrer Empfehlung noch einmal die Bedeutung des freiwilligen Berichtsstandards. Für KMU ist es ab jetzt möglich, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht entsprechend des VSME-Standards zu erstellen und seine Vorteile zu nutzen.


Welche Vorteile hat der VSME?

Ob berichtspflichtig oder nicht – die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen wird ein immer wichtigerer Erfolgsfaktor. Zum einen erfordert der rasant voranschreitende Klimawandel dringende Maßnahmen, um ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu verankern. Aber auch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben ziehen viele Unternehmen zur Verantwortung und schaffen so eine steigende Erwartungshaltung auf Seiten der Stakeholder. Immer öfter werden nicht-berichtspflichtige Unternehmen gebeten, Informationen über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt offenzulegen, zum Beispiel, wenn sie Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind. Für sie ist damit bisher ein erhöhter Aufwand verbunden: Die unterschiedlichen Anfragen verlangen auch unterschiedliche Informationen und Formate.


Der VSME soll nun die freiwillige Berichterstattung nicht-börsennotierter KMU erheblich vereinfachen. Unter anderem ist er:

  • aufwandsschonend: Große Unternehmen sowie Finanzinstitute sind dazu angehalten, künftige Auskunftsanfragen auf VSME-Informationen zu beschränken - zumindest jedoch darauf zu basieren.

  • einheitlich: Als EU-weiter Standard sorgt der VSME für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz.

  • anwenderfreundlich: Der VSME bietet Orientierung und lässt sich auf unterschiedliche Bedürfnisse anwenden.

  • freiwillig: Der VSME soll die KMU entlasten, indem er auf bestehende Bedürfnisse eingeht.


Für wen ist der VSME-Bericht geeignet?

Zu den Unternehmen, die nicht CSRD-berichtspflichtig sind und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard erstellen können, gehören Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gliedern sich nach Bilanzsumme, Nettoumsatz und Beschäftigtenzahl:


leeres Büro

Kleinstunternehmen:

  • Bilanzsumme von 450.000 €

  • Nettoumsatz 900.000 € und

  • 10 Beschäftigte


Kleines Unternehmen:

  • Bilanzsumme von 5 Mio €

  • Nettoumsatz 10 Mio € oder

  • durchschnittlich 50 Beschäftigte


Mittleres Unternehmen:

  • Bilanzsumme von 25 Mio €

  • Nettoumsatz 50 Mio € und

  • 250 Beschäftigte



Uptdate: Omnibus-Pläne vergrößern Anwenderkreis

Je nach Beschäftigtenzahl, Bilanzsumme und Nettoumsatz sind Unternehmen über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet.


Diese EU-weite Richtlinie gilt aktuell für:

  • Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (Wave 1) oder

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse wie z.B. Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften (Wave 1) oder

  • Unternehmen, die zwei dieser Kriterien erfüllen: (Wave 2)

    • Belegschaft > 250 Angestellte

    • Umsatz von > 50 Millionen Euro

    • Bilanzsumme von > 25 Millionen Euro

  • Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen (Wave 3)


Aktuell arbeitet die EU allerdings an Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Zuge der sogenannten Omnibus-Pläne, soll die Unternehmensgröße, ab der berichtet werden muss, angehoben und die Inhalte reduziert und vereinfacht werden.


Omnibus-Update 14.04.2025: Verschiebung der Berichtspflicht für Wave 2 und Wave 3 Unternehmen und weitere Änderungen


Um während der Ausarbeitung dieser Veränderungen keine Unsicherheit zu schaffen, wurde die Berichtspflicht für die meisten Unternehmen bis 2027 ausgesetzt. Das bedeutet für Wave 2 Unternehmen, dass der erste CSRD-Bericht erst im Jahr 2028 über das Berichtsjahr 2027 verfasst werden muss. Wave 3 Unternehmen müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2029 über das Jahr 2028 veröffentlichen. Weiterhin berichtspflichtig sind lediglich Wave 1 Unternehmen – dabei handelt es sich primär um große Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen.


Durch diese Veränderungen gewinnt der VSME Bericht noch mehr an Bedeutung. In Zeiten regulatorischer Unsicherheit gilt er als „no-regret-move“, da die Inhalte in jedem Fall von Bedeutung sind. Entweder als Vorbereitung auf einen späteren CSRD-Bericht oder für Geschäftspartner und das Nachhaltigkeitsmanagement.


Omnibus-Update 31.08.2025: Darüber hinaus ist geplant, dass große Unternehmen von ihren Geschäftspartnern mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keine Informationen mehr anfragen dürfen, die über den VSME-Bericht hinausgehen (sog. Value-Chain-Cap).

Außerdem sollen nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden einen verpflichtenden CSRD-Bericht erstellen müssen. Damit würden 80% der bisherigen Unternehmen aus der Pflicht fallen, für die der VSME-Bericht die wahrscheinlichste Alternative ist.


Wie ist der VSME-Bericht aufgebaut?

Durch einen Nachhaltigkeitsbericht soll ersichtlich werden, welche Auswirkungen das Geschäft eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt hat und welche Umwelt- und Sozialfragen sich auf dessen Finanzen und Leistung auswirken. Der Standard enthält dafür zwei Module: Das Basis-Modul und das Zusatz-Modul. Dabei dient das Basis-Modul als obligatorische Grundlage, die um das Zusatz-Modul erweitert werden kann. Der VSME-Bericht soll jährlich angefertigt und gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht zur Verfügung gestellt werden, wenn möglich sogar als ein Teil dessen. Gewisse sensible Informationen dürfen ausgespart werden. Ab dem zweiten Jahr soll auch ein Vergleich zum Vorjahr in den Bericht aufgenommen werden.


Basis-Modul

Dieses Modul wird für Kleinstunternehmen empfohlen und enthält die geringsten Anforderungen. Eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Die inhaltlichen Anforderungen betreffen insgesamt 11 ESG-Themen (B1–11), die sich aus über 30 Datenpunkten zusammensetzen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Verwaltung und den bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen im Unternehmen, zu den Emissionen, dem Umweltschutz und der Ressourcennutzung sowie zur eigenen Belegschaft und den betroffenen Menschen und Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungskette. Bestimmte Themen müssten jedoch nur in den Bericht aufgenommen werden, wenn sie vom Unternehmen als “zutreffend” angesehen werden.


Zusatz-Modul

Dieses Modul ist vor allem für Unternehmen vorgesehen, deren Nachhaltigskeitsdaten von Kreditgeber:innen, Investor:innen & Firmenkund:innen angefordert werden. Außerdem müssen erweiterte Angaben zu bestimmten Einkommensquellen, Umweltauswirkungen und entsprechenden Maßnahmen, sozialen Faktoren und der Einhaltung verschiedener offizieller Leitlinien gemacht werden (C1–7).


Fazit

Schon jetzt ist klar, dass der VSME eine sichtbare Lücke füllt: Immer mehr Unternehmen und ihre Stakeholder legen Wert auf eine nachhaltige und transparente Wirtschaft. Mit einem freiwilligen, offiziellen und internationalen Berichtsstandard wird nun auch KMU Orientierung und Einheitlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht.

Unternehmen können von den Vorteilen des benutzerfreundlichen Berichtsstandards erheblich profitieren. Er ermöglicht die Erstellung eines Berichts, der vielseitig einsetzbar ist und den Anforderungen unterschiedlicher Interessengruppen gerecht wird.

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