Freiwillig Bericht erstatten lohnt sich – alles über den neuen Standard VSME
- Josephine Bewerunge
- 25. Juni 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. März

Von den gesetzlichen Nachhaltigkeits-Berichtsstandards wie der CSRD sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitestgehend ausgenommen. Trotzdem müssen auch sie sich häufig damit auseinandersetzen: Immer mehr Investoren, Geschäftspartner und andere Stakeholder fordern von Unternehmen Transparenz. Damit sie den verschiedenen Anfragen besser gerecht werden können, soll es nun einheitliche Richtlinien geben. Die EU entwickelt derzeit einen freiwilligen Berichtsstandard für KMU, den Voluntary SME-Standard (VSME).
Wie genau dieser aussieht und welche Vorteile er für Unternehmen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist der VSME?
Am 17. Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den neuen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlich. Den Voluntary reporting standard for SMEs (VSME). Er richtet sich an freiwillig berichtende KMU. Seine Anforderungen sind angepasst an die Unternehmensgröße und der Berichtsumfang variabel. Der erste Entwurf wurde im Januar 2024, zusammen mit einem Entwurf für börsennotierte KMU (LSME) veröffentlicht. Beide Entwürfe standen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. In diesem Rahmen konnten die betroffenen KMU, aber auch große Unternehmen und Geschäftspartner, für die die Nachhaltigkeitsinformationen der KMU relevant sind, die Entwürfe kommentieren. Ihre Rückmeldungen wurden gesichtet und eingearbeitet, sodass die beiden Standards im Dezember 2024 veröffentlicht werden konnten. Seit Dezember 2025 ist es für KMU also möglich, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht entsprechend des VSME zu erstellen.
Welche Vorteile hat der VSME?
Ob berichtspflichtig oder nicht – die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen wird ein immer wichtigerer Erfolgsfaktor. Zum einen erfordert der rasant voranschreitende Klimawandel dringende Maßnahmen, um ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu verankern. Aber auch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben ziehen viele Unternehmen zur Verantwortung und schaffen so eine steigende Erwartungshaltung auf Seiten der Stakeholder. Immer öfter werden nicht-berichtspflichtige Unternehmen gebeten, Informationen über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt offenzulegen, zum Beispiel, wenn sie Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind. Für sie ist damit bisher ein erhöhter Aufwand verbunden: Die unterschiedlichen Anfragen verlangen auch unterschiedliche Informationen und Formate.
Der VSME soll nun die freiwillige Berichterstattung nicht-börsennotierter KMU erheblich vereinfachen. Unter anderem ist er
einheitlich: Als EU-weiter Standard sorgt der VSME für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz
anwenderfreundlich: Der VSME bietet Orientierung und lässt sich auf unterschiedliche Bedürfnisse anwenden
freiwillig: Der VSME soll die KMU entlasten, indem er auf bestehende Bedürfnisse eingeht
Wer kann den VSME anwenden?
Zu den Unternehmen, die nicht CSRD-berichtspflichtig sind und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard erstellen können, gehören Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gliedern sich nach Bilanzsumme, Nettoumsatz und Beschäftigtenzahl:

Kleinstunternehmen:
Bilanzsumme von 450.000 €
Nettoumsatz 900.000 € und
10 Beschäftigte
Kleines Unternehmen:
Bilanzsumme von 5 Mio €
Nettoumsatz 10 Mio € oder
durchschnittlich 50 Beschäftigte
Mittleres Unternehmen:
Bilanzsumme von 25 Mio €
Nettoumsatz 50 Mio € und
250 Beschäftigte
Wie sieht der VSME aus?
Durch einen Nachhaltigkeitsbericht soll ersichtlich werden, welche Auswirkungen das Geschäft eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt hat und welche Umwelt- und Sozialfragen sich auf dessen Finanzen und Leistung auswirken. Der Standard enthält dafür zwei Module: Das Basis-Modul und das Comprehensive-Modul. Dabei dient das Basis-Modul als obligatorische Grundlage, die um das Comprehensive-Modul erweitert werden kann. Der VSME-Bericht soll jährlich angefertigt und gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht zur Verfügung gestellt werden, wenn möglich sogar als ein Teil dessen. Gewisse sensible Informationen dürfen ausgespart werden. Ab dem zweiten Jahr soll auch ein Vergleich zum Vorjahr in den Bericht aufgenommen werden.
Basis-Modul
Dieses Modul wird für Kleinstunternehmen empfohlen und enthält die geringsten Anforderungen. Eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Die inhaltlichen Anforderungen betreffen insgesamt 11 ESG-Themen (B1–11), die sich aus über 30 Datenpunkten zusammensetzen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Verwaltung und den bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen im Unternehmen, zu den Emissionen, dem Umweltschutz und der Ressourcennutzung sowie zur eigenen Belegschaft und den betroffenen Menschen und Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungskette. Bestimmte Themen müssten jedoch nur in den Bericht aufgenommen werden, wenn sie vom Unternehmen als “zutreffend” angesehen werden.
Comprehensive Model
Dieses Modul ist vor allem für Unternehmen vorgesehen, deren Nachhaltigskeitsdaten von Kreditgeber:innen, Investor:innen & Firmenkund:innen angefordert werden. Außerdem müssen erweiterte Angaben zu bestimmten Einkommensquellen, Umweltauswirkungen und entsprechenden Maßnahmen, sozialen Faktoren und der Einhaltung verschiedener offizieller Leitlinien gemacht werden (C1–7).
Fazit
Schon jetzt ist klar, dass der VSME eine sichtbare Lücke füllt: Immer mehr Unternehmen und ihre Stakeholder legen Wert auf eine nachhaltige und transparente Wirtschaft. Mit einem freiwilligen, offiziellen und internationalen Berichtsstandard wird nun auch KMU Orientierung und Einheitlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht.
Unternehmen können von den Vorteilen des benutzerfreundlichen Berichtsstandards erheblich profitieren. Er ermöglicht die Erstellung eines Berichts, der vielseitig einsetzbar ist und den Anforderungen unterschiedlicher Interessengruppen gerecht wird.
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